Prime Standard: Wie schnell legen die Emittenten ihre Q3-Zahlen vor?
60 Tage haben die Emittenten im Prime Standard laut Börsenordnung der Frankfurter Börse Zeit, um ihre unterjährigen Finanzinformationen vorzulegen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt sogar, eine Frist von 45 Tagen nicht zu überschreiten.
Die EQS Group hat dies zum Anlass genommen, anhand der Veröffentlichungstermine zum dritten Quartal bzw. den Neunmonatszahlen zu schauen, innerhalb welches Zeitraums die Unternehmen ihre Berichte veröffentlichen.
Die erfreuliche Nachricht vorneweg: Die allermeisten Emittenten (88 %) halten sich an die Empfehlung des Corporate Governance Kodex. Die wenigen Unternehmen, die ein paar Tage länger für die Vorlage der Zahlen brauchen, haben – mit großer Mehrheit – die Abweichung vom Corporate Governance Kodex in ihren Entsprechenserklärungen aufgeführt.
Die Emittenten im DAX sind mit durchschnittlich 34,5 Tagen schneller als die MDAX- (37,9 Tage) und SDAX-Unternehmen (40,0 Tage) mit ihren Veröffentlichungen. Der Durchschnitt im sonstigen Prime Standard liegt bei 41,4 Tagen, der Durchschnitt über alle Emittenten hinweg bei 39,4 Tagen.
Die meisten Q3-Berichte bzw. -Mitteilungen (Emittenten mit Finanzjahr = Kalenderjahr) wurden übrigens für den 7. November 2024 (36 Emittenten) und den 14. November 2024 (39 Emittenten) angekündigt. An diesen (und auch den angrenzenden) Tagen erwartet die Analysten und Investoren eine Flut an Zahlen. Entsprechend schwer dürfte es für die Unternehmen sein, aus diesem Zahlenreigen medial herauszustechen.
Bei den 37 Emittenten mit einem abweichenden Geschäftsjahr, mithin 13 % aller Prime-Standard-Mitglieder, haben wir für die Analyse ebenfalls die Veröffentlichungstermine der Q3/9M-Zahlen berücksichtigt, sofern dieser bereits publiziert wurden oder – falls dies nicht der Fall ist – auf die letzte Q3-Veröffentlichung zurückgegriffen.
Neun Emittenten (mehrheitlich nicht in einem der Auswahlindizes vertreten) haben noch keinen präzisen Veröffentlichungstermin für den Q3-Bericht 2024 veröffentlicht, sondern nur den entsprechenden Monat. Diese Emittenten sind in der o.a. Statistik nicht erfasst, auch wenn davon auszugehen ist, dass diese die 60-Tage-Frist tendenziell ausreizen.
Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Finanzkalendereinträge zur Veröffentlichung von vorläufigen Zahlen zum Quartal (meist 10 – 15 Tage nach Quartalsende). Dieses Kommunikationsinstrument wird allerdings nur von sehr wenigen Emittenten genutzt.