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EQS Whistleblowing-Umfrage 2024: Europäische Gesetzgebung treibt digitalen Hinweisgeberschutz in Unternehmen voran

EQS-Media / 11.07.2024 / 08:30 CET/CEST

München – 11. Juli 2024

Der Anteil der deutschen Unternehmen, die über ein Hinweisgebersystem verfügen, ist im vergangenen Jahr von 82 Prozent auf 97 Prozent gestiegen – unter anderem getrieben durch die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie der EU im Hinweisgeberschutzgesetz, das im Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das zeigt die neue Whistleblowing-Umfrage 2024 der EQS Group, für die mehr als 700 Compliance-Verantwortliche in Europa befragt wurden. Um Hinweise auf unethisches oder illegales Verhalten an einer zentralen Meldestelle entgegenzunehmen, setzen Unternehmen überwiegend auf digitale Kanäle: 74 Prozent haben ein Softwaresystem für Hinweisgeber eingeführt.

Gesetzeskonformität sicherzustellen ist für Unternehmen in Deutschland der entscheidende Treiber für die Einführung eines Hinweissystems. 94 Prozent nannten dies als einen der wichtigsten Gründe – ein Anstieg von sieben Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr (2023: 87 Prozent). 37 Prozent haben ihr Whistleblowing-System aber bereits seit mindestens drei Jahren im Einsatz, also deutlich länger, als sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet sind.

Nur etwa drei Prozent der Unternehmen in Deutschland haben derzeit noch kein Hinweisgebersystem eingerichtet. Von diesen gaben 38 Prozent an, dass sie vom Hinweisgeberschutzgesetz nicht betroffen sind – vermutlich, da sie weniger als 50 Beschäftigte haben. Die Hälfte (50 Prozent) nannte außerdem fehlende Ressourcen als Grund, mehr als im europäischen Durchschnitt (38 Prozent).

Whistleblowing als Teil der Unternehmenskultur

Hinweisgeberschutz wird in Unternehmen nicht nur durch externe Faktoren getrieben, sondern ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Für die Befragten ist die Entwicklung einer Speak-up-Kultur der zweitwichtigste Grund nach Compliance für die Einführung einer Whistleblowing-Lösung. Die Bedeutung der Unternehmenskultur ging allerdings im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück, von 66 Prozent in 2023 auf 51 Prozent in der diesjährigen Umfrage. Weitere 37 Prozent der Befragten gaben an, dass sie mit einem Hinweisgebersystem finanzielle Verluste oder Reputationsschäden für ihr Unternehmen verhindern wollen.

Von den Mitarbeitenden werden Whistleblowing-Kanäle insgesamt gut angenommen, sowohl in kleinen und mittelständischen als auch in großen Unternehmen: Die Hälfte der befragten Unternehmen erhielt im Jahr 2023 mindestens eine Meldung über ihr Hinweisgebersystem, und ein Fünftel (21 Prozent) erhielt sogar mehr als zehn Hinweise. Bei Unternehmen, die mehr als 50 Meldungen verzeichneten, handelt es sich mehrheitlich um Großunternehmen mit mehr als 10.000 Beschäftigten. Die meisten Meldungen betrafen den Bereich Personalwesen (35 Prozent), gefolgt von Bestechung und Korruption (18 Prozent) sowie Verstöße gegen soziale Standards und Menschenrechte (17 Prozent) und IT und Datenschutz (17 Prozent).

Anonymität ist Markt-Standard

Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt nicht vor, dass Meldekanäle in Unternehmen anonyme Hinweise ermöglichen müssen. Dennoch lassen 9 von 10 Unternehmen Hinweise ohne Angaben zur Identität zu. Frühere Studien (EQS Whistleblowing Report 2021) haben gezeigt, dass etwa die Hälfte aller Erstmeldungen anonym abgegeben wird, wenn der Meldekanal dies zulässt. Die Verfügbarkeit eines anonymen Kanals hatte keinen Einfluss auf die Anzahl missbräuchlicher Meldungen, die mit dem Ziel gemacht wurden, Mitarbeitenden oder dem Unternehmen gezielt Schaden zuzufügen.

Marcus Sultzer, Mitglied der Vorstands der EQS Group, kommentiert die Ergebnisse: „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Gesetzeskonformität weiterhin der wichtigste Treiber für Hinweisgeberschutz ist. Das ist verständlich, trägt aber der Bedeutung von Whistleblowing für Integrität, Ethik und eine positive Kultur in Unternehmen nicht hinreichend Rechnung. Angesichts der zunehmenden Komplexität der globalen Compliance-Landschaft sollten Unternehmen zudem über einzelne Gesetze hinausblicken und Compliance ganzheitlich und integriert betrachten. Dabei kann Technologie eine zentrale Rolle spielen. Digitale Lösungen helfen dabei, regulatorische Anforderungen effizienter zu erfüllen, Risiken zu minimieren und transparent mit internen und externen Stakeholdern zu kommunizieren. Zudem können sie als einziger Kanal vollständige Anonymität für Hinweisgeber sicherstellen.“

Zugriff für externe Stakeholder – gerade in der Supply Chain relevant 

Fast drei Viertel der Unternehmen (73 Prozent) gewähren externen Stakeholdern wie Kunden und Partnern Zugang zu den Meldekanälen. Dieser proaktive Ansatz ist insbesondere für Unternehmen wichtig, die von gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Lieferketten betroffen sind. So müssen laut Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Meldekanäle für externe Stakeholder entlang der Supply Chain zugänglich sein. Auch die EU Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD), die von den EU-Staaten im Mai 2024 verabschiedet wurde, sieht dies vor.

„Viele Missstände werden möglicherweise nicht von den eigenen Mitarbeitenden bemerkt, sondern von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern oder Anwohnern“, so Marcus Sultzer. „Einige Unternehmen befürchten, dass sie mit haltlosen Meldungen überschwemmt werden, wenn sie ihr Hinweisgebersystem öffnen. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Sorge unbegründet ist. Stattdessen profitieren Unternehmen erheblich von Hinweisen aus ihrem erweiterten Netzwerk, da sie so schneller auf Missstände aufmerksam werden und diese zügig beheben können.“

Über die Umfrage

Im Rahmen der EQS Whistleblowing-Umfrage 2024 wurden im Juni und Juli 2024 mehr als 700 Compliance-Fachleute aus über 20 europäischen Ländern befragt. Die Befragten repräsentieren ein breites Spektrum unterschiedlicher Branchen und Unternehmensgrößen, von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis zu Großunternehmen mit mehr als 50.000 Beschäftigen. 81 Prozent der Befragten sind in Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien ansässig.

Pressekontakt 

Christina Jahn 

Tel.: +49 89 444430133 

E-Mail: christina.jahn@eqs.com 

Über EQS Group  

Die EQS Group ist ein führender internationaler Cloudsoftware-Anbieter in den Bereichen Corporate Compliance, Investor Relations und Sustainability Reporting. Weltweit nutzen Tausende Unternehmen die Produkte der EQS Group, um Vertrauen zu schaffen, indem sie zuverlässig und sicher komplexe regulatorische Anforderungen erfüllen, Risiken minimieren und transparent über ihren Geschäftserfolg sowie dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft und das Klima berichten. 

Die Produkte der EQS Group sind in der Cloud-basierten Software EQS COCKPIT gebündelt. Damit lassen sich Compliance-Prozesse in den Bereichen Hinweisgeberschutz und Fallbearbeitung, Richtlinienmanagement und Genehmigungsprozesse ebenso professionell steuern wie das Geschäftspartnermanagement, die Insiderlistenverwaltung und die Meldepflichten. Börsennotierte Unternehmen nutzen zudem ein globales Newswire, Investor Targeting und Kontaktmanagement, aber auch IR-Webseiten, digitale Berichte und Webcasts für eine effiziente und sichere Investorenkommunikation. Darüber hinaus entwickelt die EQS Group Software für die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten von Unternehmen, sowie für eine regelkonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Die EQS Group wurde im Jahr 2000 in München gegründet. Heute ist der Konzern mit rund 550 Mitarbeitenden in den wichtigsten Finanzmetropolen der Welt vertreten.

https://www.eqs.com/de

Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: EQS Group AG
Schlagwort(e): Recht

11.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


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