• deDeutschland | DE
Standorte anzeigen Standorte anzeigen
  • EQS IR COCKPIT
  • Whistleblowing Software
  • Hinweisgebersystem
  • Policy Management Software
  • Insider Management
  • Meldepflichten erfüllen
  • Digitaler Geschäftsbericht
  • IR Website
  • ESEF Service
  • LEI beantragen
  • Partnerschaften
  • Karriere bei EQS

EQS Group AG: Wie gut sind deutsche Unternehmen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet? / Jetzt mitmachen!

EQS-Media / 05.04.2023 / 10:05 CET/CEST

Repräsentative Studie der EQS Group und der Hochschule Ansbach:

Wie gut sind deutsche Unternehmen auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet? / Jetzt mitmachen!

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit Anfang des Jahres Unternehmen in Deutschland, das Risiko der Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihrer Wertschöpfungskette zu managen. Doch wie ist der Status Quo der Umsetzung? Dieser und anderen Fragen gehen die EQS Group, europäischer Marktführer für digitale Compliance-Tools, und die Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach in einer gemeinsamen Studie nach. Für die bisher größte LkSG-Studie werden Unternehmen aller Größenordnungen befragt, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis Ende April möglich – die Bearbeitungszeit beträgt nur wenige Minuten. Hier geht es zu den Fragen: LkSG-Studie

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland ist eine echte Herausforderung für Unternehmen, denn es hat Auswirkungen auf die internen Strukturen, das Risikomanagement, Einkaufsprozesse und Lieferantenverträge. „Die Studienlage zu diesem Themenkomplex ist insgesamt noch sehr dünn. Deshalb erwarten wir uns wichtige Erkenntnisse, wie das LkSG von Unternehmen in ihren Organisationen umgesetzt wird“, erklärt Professorin Dr. Stefanie Fehr, die das Studienprojekt an der Hochschule Ansbach federführend leitet. Die Expertin für Compliance und Datenschutz verrät nach den ersten Auswertungen bereits einen Trend: „Es zeigt sich, dass die Unternehmen, die Prozesse mit digitalen Tools implementiert haben, den gesetzlichen Anforderungen eher gerecht werden.“

Sorgfaltspflichten auch für kleine Unternehmen relevant

Bisher fallen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden unter das neue Gesetz, am 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich deutlich erweitert. Dann sind auch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten verpflichtet, ein Management-System zur Beachtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für ihren eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Lieferanten und in der gesamten Lieferkette einzurichten.

„Wir erwarten, dass sich über kurz oder lang sogar deutlich mehr und auch kleinere Unternehmen mit dem LkSG beschäftigen müssen. Denn verpflichtete Unternehmen werden die Anforderungen an ihre Lieferanten und Geschäftspartner weiterreichen. Hier ist es spannend zu erfahren, wie die Sorgfaltspflichten in bestehende Compliance-Management-Systeme integriert werden“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group, der auch schon weiter vorausblickt: „Eines der Ziele der Studie ist auch, bereits Maßnahmen für den Umgang mit der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie, CSRD, abzuleiten, die uns ab dem Jahr 2025 beschäftigen wird.“

Jetzt mitmachen und an LkSG-Masterclasses teilnehmen

Teilnehmende an Deutschlands größter LkSG-Studie werden von uns als Dankeschön zu zwei interaktiven Masterclasses mit Professorin Dr. Stefanie Fehr eingeladen. Zudem erhalten sie eine Management Summary mit den wichtigsten Erkenntnissen der Studie, bevor diese auf der European Compliance and Ethics Conference (ECEC), Europas größter Compliance-Konferenz, am 17. Oktober 2023 offiziell veröffentlicht werden.

Jetzt mitmachen: Zur LkSG-Studie

 

Pressekontakt EQS Group:

Christian Doll 

Director Group Marketing  

Christian.doll@eqs.com

+49 (0)89 444430-173 

 

 

Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: EQS Group AG
Schlagwort(e): Unternehmen

05.04.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


show this