Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen wurde im Juni 2021 verabschiedet und ist zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Es regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und verpflichtet diese zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten.
Doch was für Anforderungen stellt das Gesetz im Detail an Unternehmen? Wie kann die rechtskonforme Einhaltung in der Lieferkette sichergestellt werden? Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des Gesetzes und wie können Unternehmen das LkSG in ihre bestehenden Compliance-Programme integrieren?
Wir liefern Ihnen alle Antworten zu diesen Fragen und noch viel mehr im ersten kostenfreien LkSG-Komplettkurs, damit Sie rechtskonform und sicher Ihre Sorgfaltspflichten erfüllen können. Unter unserem neuem Kursformat EQS Academy bieten wir Ihnen ab sofort Themenspezifische Kurse an, an denen Sie entweder live teilnehmen oder im Nachgang die Aufzeichnung der Module ansehen können. Und: Sie erhalten für jedes absolvierte Kursmodul ein Teilnahmezertifikat!
Die EQS Academy „LkSG“ bieten wir zusammen mit unseren Partnern KPMG Law, Taylor Wessing und der Hochschule Ansbach an. Der Kurs besteht aus insgesamt 6 Modulen, welche jeweils 60 Minuten dauern und wie folgt aufgebaut sind:
EQS Academy „LkSG“ – Modulübersicht
Gut zu wissen: Betrifft mich das LkSG?
Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben, oder eine Zweigniederlassung gemäß § 13d Handelsgesetzbuch. Es sind sowohl Privatunternehmen als auch Unternehmen in öffentlicher Hand betroffen.
Das LkSG hatte zwei Fristen zur Umsetzung festgelegt:
- Das Gesetz galt bereits seit 01. Januar 2023 für Firmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, davon waren rund 900 Unternehmen betroffen. Ausländische Unternehmen mit ihrem Hauptsitz in Deutschland fielen ebenfalls darunter.
- Seit dem 01. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Rund 4.800 deutsche Unternehmen sind nun ebenfalls unmittelbar vom LkSG betroffen.
Nach 2024 soll der Anwendungsbereich noch einmal neu überprüft werden.