Ja. Ihre Beteiligung an Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen mit nahen Angehörigen ist möglich und kein Interessenkonflikt, wenn …
- eine Offenlegung gegenüber Ihrem Vorgesetzten und dem Einkauf erfolgt.
Sie sind Chief Digital Officer in einem Retail Unternehmen und müssen den neuen Flagship-Store mit interaktiven Medien ausstatten. Hierzu wollen Sie gerne mit der Agentur Ihres Bruders zusammenarbeiten, die auf interaktive Markenerlebnisse im Raum spezialisiert ist.
Sie sprechen die verwandtschaftliche Beziehung bei Ihrem Vorgesetzten an und stimmen mit dem Einkauf die weitere Vorgehensweise ab: Sie übergeben die Projektleitung an einen Ihrer Mitarbeiter und überlassen dem Einlauf die kommerziellen Verhandlungen. Das Vorgehen dokumentieren Sie in einer Notiz an alle Beteiligten.
Sie sind Chief Digital Officer in einem Retail Unternehmen und müssen den neuen Flagship-Store mit interaktiven Medien ausstatten. Hierzu wollen Sie gerne mit der Agentur Ihres Bruders zusammenarbeiten, die auf interaktive Markenerlebnisse im Raum spezialisiert ist.
Sie entwickeln ein maßgeschneidertes Pflichtenheft und bitten den Einkauf bei unterschiedlichen Agenturen anzufragen. Ihr verwandtschaftliches Verhältnis verschweigen Sie und setzen sich bei der Auswahlentscheidung für die Agentur Ihres Bruders ein.
Situationen, in denen private oder persönliche Interessen bzw. Tätigkeiten von Mitarbeitern mit finanziellen, geschäftlichen oder ethischen Interessen des Unternehmens konkurrieren oder die Möglichkeit hierzu besteht.
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