Ja. Der Handel mit Wertpapieren oder Aktien ist möglich und kein Insiderhandel, wenn…
- Ihnen keine Kenntnis einer Insiderinformation vorliegt,
- aktuell keine Sperrfrist gilt und
- Sie nicht in einem Vertraulichkeitsbereich tätig sind.
Sie arbeiten als Angestellter im Vertrieb und kennen sich gut in den Produkten und Dienstleistungen des Arbeitgebers aus.
Nachdem Sie Ihren Jahres-Bonus erhalten haben, entscheiden Sie sich einige Aktien des eigenen Arbeitgebers zu kaufen, da Ihnen keine nicht öffentliche Information bekannt ist, die den Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen könnte. Das ist kein Insiderhandel mit Aktien.
Sie arbeiten als Angestellter im Vertrieb und kennen sich gut in den Produkten und Dienstleistungen des Arbeitgebers aus. Auf der letzten Strategietagung wurde der anstehende Produktlaunch einer neuen Innovation angekündigt.
Nachdem Sie Ihren Jahres-Bonus erhalten haben, entscheiden Sie sich einige Aktien des eigenen Arbeitgebers zu kaufen, schließlich verspricht die geplante Markteinführung steigende Aktienkurse. Das ist nicht zulässig und bedeutet Insiderhandel mit Aktien.
Aktien oder sonstige Wertpapiere und Derivate oder sonstige Wertrechte auf die vorgenannten Finanzinstrumente.
Unternehmensbereiche, in denen nach allgemeiner Erfahrung kapitalmarktrelevante Informationen typischerweise auftreten. In Einzelfällen können für sensible, bereichsübergreifende Projekte (z.B. für bereichsübergreifende Forschungsvorhaben, Akquisitions- oder Devestitionsprojekte, Aktienrückerwerb, ect.) zusätzliche (vorübergehende) Vertraulichkeitsbereiche (ad-hoc-Vertraulichkeitsbereiche) definiert werden.
Nicht öffentliche Information, die geeignet wäre, den Aktienkurs des Unternehmens erheblich zu beeinflussen.
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