Hintergrund
Die europäische Bankenabgabe, die seit 2016 erhoben wird, bezeichnet eine Pflichtabgabe der Banken der Eurozone. Ziel ist es, den Bankensektor an den Kosten künftiger Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität zu beteiligen. Die beitragspflichtigen Institute entrichten ihre Beiträge an den jeweils zuständigen Mitgliedsstaat im Rahmen der Bankenaufsicht und dieser überweist die Summe jährlich in einen gemeinsamen europäischen „Topf“ (sogenannter Einheitlicher Abwicklungsfonds; „Single Resolution Fund“ – SRF), aus dem Stabilisierungsmaßnahmen für Banken in der Eurozone finanziert werden können.
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