Berichte, die zur Unternehmensregister-Veröffentlichung eingereicht werden können
Die Erfüllung von Veröffentlichungspflichten beim Unternehmensregister stellt einen zusätzlichen Aufwand in der Berichtserstattung dar. Wir haben einen Service entwickelt, der Ihnen den Prozess zur Unternehmensregister-Veröffentlichung deutlich erleichtert.
Folgende Berichte überliefern wir gerne für Sie:
- Jahresabschlüsse
- Konzernabschlüsse
- Investmentfondsberichte
Wer muss Finanzberichte beim Unternehmensregister einreichen?
Das seit 2007 geltende EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) verpflichtet alle Kapital- und Fondsgesellschaften, ihre Finanzberichte im Bundesanzeiger und Unternehmensregister zu publizieren.
Fristen
- Die Einreichung zur Unternehmensregister-Veröffentlichung muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen
- Eine kürzere Einreichungspflicht von 4 Monaten gilt für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (z.B. börsennotierte Unternehmen) und Emittenten anderer Wertpapiere auf dem organisierten Markt
EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG): Änderungen bei der Offenlegung von Geschäftsberichten
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das ab August 2022 die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1151 in nationales Recht umsetzt, ändern sich die Offenlegungspflichten in Deutschland.
Die Übermittlung der Geschäftsberichte erfolgt damit nur noch an das Unternehmensregister und nicht mehr an den Bundesanzeiger. Hierfür sieht das DiRUG eine sogenannte Geschäftsjahreszeitraumlösung vor. Das heißt: Alle offenlegungspflichtigen Berichte ab dem Geschäftsjahr 2022 werden direkt an das Unternehmensregister übermittelt. Finanzberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 sollen weiterhin im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Die neuen Prozesse werden bereits in unserem EQS Cockpit abgebildet. EQS-Kunden können damit ihre Offenlegungspflichten wie gewohnt ohne zusätzlichen Aufwand erfüllen.
Unternehmensregister-Veröffentlichung in XML – Das effiziente Berichtsformat
Wir haben einen Prozess entwickelt, mit dem Ihre Berichte unkompliziert ins XML-Format konvertiert werden. Das XML-Format ist deutlich kostengünstiger in der Einreichung und der Prozess einfach:
- Laden Sie Ihren Bericht auf unserer Plattform hoch (Word, Excel oder PDF).
- Wählen Sie optional den Veröffentlichungszeitpunkt.
- Wir konvertieren Ihren Bericht in XML.
- Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Unternehmensregister.
Gerne informieren wir Sie außerdem ausführlich über den neuen Einreichungsservice für Finanzberichte im ESEF-Pflichtformat.
Diese Funktionen machen die Einreichung noch einfacher
- Laden Sie Ihre Dokumente wahlweise im Word-, Excel- oder PDF-Format hoch
- Email-Benachrichtigungen informieren Sie über den aktuellen Status
- Kontrollansicht des konvertierten Berichts möglich
- Service-Hotline börsentäglich von 7 bis 21 Uhr
- Höchste Sicherheitsstandards in unserer Private Secure Cloud
- Übersetzungsservice für Ihre Berichte in vielen Sprachen