Konvertierung & Einreichung Ihrer K3- & K4-Meldung bei der Bundesbank
K3- & K4-Meldung: So einfach funktioniert unser Meldeservice!
- Wir übermitteln Ihnen die Excel-Vorlagen zu K3 und K4. Sie senden uns diese ausgefüllt zurück.
- Wir konvertieren das Dokument in das vorgeschriebene XML-Format.
- Wir übermitteln die XML-Datei an die deutsche Bundesbank.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den erfolgreichen Eingang Ihrer K3- und K4-Meldungen bei der Bundesbank.
K3- und K4-Meldungen im Kontext der AWV-Meldepflicht?
K3- und K4-Meldungen sind jährliche Meldungen an die Deutsche Bundesbank über den Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen nach §§ 64 und 65 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Diese Meldungen finden Eingang in die Statistik zur Bestandserhebung über Direktinvestitionen. Sie geben Auskunft über die Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Inländern an Unternehmen im Ausland bzw. Beteiligungen von Ausländern an Unternehmen in Deutschland zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Ab 1. September 2013 trat die Verordnung zur Neufassung der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft. Das elektronische Einreichen von Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr wurde damit verpflichtend, mit Ausnahme der Meldeformulare K3 und K4. Deren Eingang wurde weiterhin in Papierform akzeptiert.
Zum 30.06.2019 endet diese Ausnahmeregelung. Danach werden die Formulare K3 und K4 nur noch im XML-Format akzeptiert.
Weitere Informationen zu den Anlagen K3 und K4 finden Sie auf der Seite der Deutschen Bundersbank sowie im entsprechenden Merkblatt: