Schnell und einfach online Ihren LEI beantragen mit dem EQS LEI Manager
Sie können Ihren LEI nur bei einer offiziellen LEI-Vergabestelle erhalten. EQS Group ist eine von den weltweit rund 30 LEI-Vergabestellen. Für eine schnelle, einfache und preiswerte LEI-Beantragung haben wir den EQS LEI Manager entwickelt.
Ihre Vorteile beim EQS LEI Manager:
- Niedrigste Preise in Europa
- LEI-Beantragung innerhalb von 24 Stunden
- 24/7 Support-Hotline
- Höchste Sicherheitsstandards
- Lokale Expertise von unseren weltweiten Standorten
- Einfache Zahlung per Rechnung oder Kreditkarte
LEI beantragen online: Schnell, einfach und günstig
Mit dem EQS LEI Manager kostet die erstmalige LEI-Beantragung nur 49 €. Zudem stellen wir die LEI-Zustellung innerhalb von 24 Stunden sicher.
Die LEI-Beantragung ist simpel:
- Registrieren Sie sich auf www.lei-manager.com
- Geben Sie Ihre Unternehmensinformationen ein
- Laden Sie einen Handelsregisterauszug und eine Vollmacht hoch
- Erhalten Sie Ihren LEI innerhalb von 24 Stunden
LEI – Die verpflichtende Finanzkennung
Wer einen LEI beantragen muss
Unternehmen benötigen einen LEI, unter anderem
- um am Derivatehandel teilzunehmen,
- um Derivate an ein Transaktionregister zu melden, was seit dem 12.02.2014 nach Artikel 9 EMIR (European Market Infrastructure Regulation) verpflichtend ist,
- für Direktmeldungen an die nationalen Register (z.B. Stimmrechtsmitteilungen),
- für meldepflichtige Geschäfte gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR, MiFID II).
Damit betrifft die LEI-Pflicht vor allem Banken, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Kapitalgesellschaften, Handels-/Personengesellschaften, Partnergesellschaften, eingetragene Kaufmänner, Vereine und weitere Körperschaften können ebenfalls betroffen sein.
Mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte ist zu erwarten, dass die Verwendung des LEI weltweit von vielen Behörden und Institutionen vorausgesetzt wird und demnach auch die nicht-finanziellen Gegenparteien (also alle anderen Unternehmen der realen Wirtschaft), die Derivatekontrakte abschließen, betrifft. Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI.