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Schnell und einfach online Ihren LEI beantragen mit dem EQS LEI Manager

Sie können Ihren LEI nur bei einer offiziellen LEI-Vergabestelle erhalten. EQS Group ist eine von den weltweit rund 30 LEI-Vergabestellen. Für eine schnelle, einfache und preiswerte LEI-Beantragung haben wir den EQS LEI Manager entwickelt.

Ihre Vorteile beim EQS LEI Manager:

  • Niedrigste Preise in Europa
  • LEI-Beantragung innerhalb von 24 Stunden
  • 24/7 Support-Hotline
  • Höchste Sicherheitsstandards
  • Lokale Expertise von unseren weltweiten Standorten
  • Einfache Zahlung per Rechnung oder Kreditkarte

LEI beantragen online: Schnell, einfach und günstig

Mit dem EQS LEI Manager kostet die erstmalige LEI-Beantragung nur 49 €. Zudem stellen wir die LEI-Zustellung innerhalb von 24 Stunden sicher.

Die LEI-Beantragung ist simpel:

Beispiel LEI-Beantragung | EQS Group
  1. Registrieren Sie sich auf www.lei-manager.com
  2. Geben Sie Ihre Unternehmensinformationen ein
  3. Laden Sie einen Handelsregisterauszug und eine Vollmacht hoch
  4. Erhalten Sie Ihren LEI innerhalb von 24 Stunden

 

Beantragen Sie Ihren LEI online

LEI – Die verpflichtende Finanzkennung

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine international standardisierte Kennung für Finanzmarktteilnehmer. Die Finanzkrise hat gezeigt, wie schwierig es für Banken und Regulatoren war, komplizierte Firmengeflechte und Verbindungen von Emissionen zu Emittenten schnell und eindeutig zu klären. Dem wirkt das globale LEI-System entgegen: Ein LEI ermöglicht es, Geschäftspartner zweifelsfrei zu identifizieren und trägt dazu bei, dass bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllt werden können. Der LEI ist weltweit gültig.
CSM LEI Code | EQS Group

Wer einen LEI beantragen muss

Unternehmen benötigen einen LEI, unter anderem

  • um am Derivatehandel teilzunehmen,
  • um Derivate an ein Transaktionregister zu melden, was seit dem 12.02.2014 nach Artikel 9 EMIR (European Market Infrastructure Regulation) verpflichtend ist,
  • für Direktmeldungen an die nationalen Register (z.B. Stimmrechtsmitteilungen),
  • für meldepflichtige Geschäfte gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR, MiFID II).

Damit betrifft die LEI-Pflicht vor allem Banken, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften. Kapitalgesellschaften, Handels-/Personengesellschaften, Partnergesellschaften, eingetragene Kaufmänner, Vereine und weitere Körperschaften können ebenfalls betroffen sein.

Mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte ist zu erwarten, dass die Verwendung des LEI weltweit von vielen Behörden und Institutionen vorausgesetzt wird und demnach auch die nicht-finanziellen Gegenparteien (also alle anderen Unternehmen der realen Wirtschaft), die Derivatekontrakte abschließen, betrifft. Privatpersonen und rechtlich unselbständige Unternehmensteile benötigen keinen LEI.

Sprechen Sie mit unseren Experten

Sven Schenkluhn
Sven Schenkluhn

Managing Director Compliance Services
+49 89 444 430-321

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