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EQS Group AG: Deutsches Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft

EQS-Media / 02.06.2023 / 10:35 CET/CEST

Deutsches Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft

  • 70 000 Unternehmen in Deutschland müssen Meldekanäle einrichten
  • Digitale Hinweisgebersysteme sind Best Practice und erfüllen alle Anforderungen
  • Marktführer EQS Group bietet die sicherste und meistgenutzte Whistleblowing-Lösung Europas

Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es nun amtlich: Deutschland bekommt ein Hinweisgeberschutzgesetz und setzt damit zum 02. Juli die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um. Das Gesetz betrifft insgesamt 70 000 deutsche Unternehmen, die einen vertraulichen Meldekanal einrichten müssen. Die EQS Group AG, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, begrüßt, dass sich Ampel-Regierung und Opposition auf einen Kompromiss verständigt haben, um Whistleblowern einen möglichst umfassenden Schutz zu bieten.

Mit fast anderthalb Jahren Verspätung hatten zuletzt auch Österreich, Italien und Spanien nationale Hinweisgeberschutzgesetze verabschiedet. Damit sind in Kürze EU-weit über 250 000 Unternehmen verpflichtet, Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit Personen, die Meldungen über Missstände oder Gesetzesverstöße abgeben, vor Repressalien wie einer Kündigung geschützt sind.

Digitale Lösungen erfüllen umfassende Compliance-Anforderungen

„Wir haben lange darauf gewartet, umso mehr freuen wir uns, dass das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, das auch die Bearbeitung von anonymen Meldungen empfiehlt, jetzt endlich da ist. Whistleblower erfahren nun erstmals Rechtsschutz, wenn sie auf Vergehen wie Betrug, Korruption oder Belästigung am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Unternehmen profitieren, da sie Schwachstellen und Fehlverhalten früher erkennen und abstellen können, bevor diese an die Öffentlichkeit dringen. Die erhöhten Anforderungen lassen sich mit unserer marktführenden Software DSGVO-konform, rechtssicher und zuverlässig erfüllen“, sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group AG.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schreitet die Regulierung im Compliance-Bereich voran: „Digitale Systeme werden Marktstandard, um die damit einhergehenden Herausforderungen effizient und effektiv zu meistern. Wir unterstützen unsere Kunden hierbei mit unserem EQS Compliance COCKPIT. Die integrierte Plattformlösung deckt nicht nur die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes ab, sondern bietet zusätzlich eine dezidierte LkSG-Lösung, mit der die neuen Sorgfalts- und Transparenzpflichten ebenso digital gemanagt werden können wie die Risiken und Präventionsmaßnahmen“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group AG.

Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten

Durch das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes besteht für die 17 000 Unternehmen in Deutschland ab 250 Beschäftigten, aber auch für öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10 000 Einwohnern nun dringender Handlungsbedarf, einen Meldekanal einzurichten. Als Best Practice haben sich hier digitale Hinweisgebersysteme wie die EQS Integrity Line und das BKMS® System etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Diese Tools können, wie es der Gesetzgeber vor allem für internationale Konzerne empfiehlt, in mehreren Sprachen aufgesetzt werden. Automatisiert werden auch die vorgeschriebenen Prozesse, wie die verpflichtende Empfangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und die Rückmeldung über potenziell herbeigeführte Maßnahmen an die Hinweisgebenden innerhalb von drei Monaten. Aber auch die Unternehmen in Deutschland ab 50 Beschäftigten haben nur noch bis Ende des Jahres Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

 

Pressekontakt: 

Christian Doll 

Director Group Marketing  

Christian.doll@eqs.com 

+49 (0)89 444430-173 

Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: EQS Group AG
Schlagwort(e): Recht

02.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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